Patienteninformation

Wichtige Hinweise zum SARS-CoV-2 Test

  • PoC-Antigen-Tests (Point-of-Care-Antigen-Tests) sollen genutzt werden, um zeitnahe Ergebnisse über das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erhalten und um die Gefahr der Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus zu verhindern und/oder zu reduzieren.
  • Eine Verpflichtung zur Testung besteht in der Regel nicht.
  • Dieser ist vom verordnungsfähigem oder kostenpflichtigen PCR Test zu unterscheiden: Beim PCR-Test handelt es sich um einen Echtzeit-Test, der auf der reversen Transkriptionspolymerasekettenreaktion (RT-PCR) zum qualitativen Nachweis von Nukleinsäure aus SARS-CoV-2 basiert. Dieser Test bzw. der hierfür erfolgte Abstrich wird von uns anonymisiert an ein Diagnostiklabor geschickt.
  • Der PoC-Antigen-Tests, sowie der PCR-Test wird von medizinischem Fachpersonal und geschulten medizinischen Hilfskräften durchgeführt. Der Test weist das möglicherweise Vorhandensein des Coronavirus SARS-CoV-2 im Rachen oder der Nasenhöhle der Testperson nach, sofern dort eine ausreichende Viruslast vorliegt und in der abgegebenen Probe nachgewiesen werden kann.
  • Der PoC-Antigen-Test führt nach Abstrichentnahme in der Regel zu einem Ergebnis nach 15 Minuten. In Einzelfällen kann es zu einer Wiederholung des Tests kommen.
  • Eine Infektion mit anderen Viren als dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann der Test nicht nachweisen.
  • Die angewandte Methode kann Infektionen mit SARS-CoV-2 nur nachweisen, wenn die Nasen- oder Rachenschleimhaut betroffen ist und Viren bereits intrazellulär vervielfältigt worden sind, was üblicherweise innerhalb der ersten Tage nach Infektion eintritt. Eine qualitativ schlechte Probenentnahme (zu wenig Abstrichmaterial, falsche Abnahmestelle) können ebenso wie unsachgemäße oder verzögerte Transfers des PCR-Tests zum Labor zu falsch-negativen Befunden führen. Bei Infektionsverdacht oder kontinuierlicher Exposition sollte der Test regelmäßig wiederholt werden.
  • Die Durchführung des Tests ist für die Testperson risikolos.
  • Weist der Test eine positive Infektion nach, wenden Sie sich bitte unverzüglich an einen Arzt, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Weiterhin sind wir nach TestV verpflichtet ihr positives Ergebnis elektronisch dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
  • Da es mitunter bei einem PoC-Antigen-Test zu einem falsch-positiven Ergebnis kommen kann wird das Gesundheitsamt in aller Voraussicht nach einen PCR-Test anordnen.
  • In jedem Fall, also auch, wenn keine Infektion nachgewiesen wird, sind die jeweils aktuell geltenden Regeln zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 einzuhalten.

Erklärung zur medizinischen Aufklärung

  • Mit Ihrer Registrierung und Zustimmung erklären Sie, die wichtigen Hinweise zum SARS-CoV-2 Corona Test gelesen zu haben. Auf eine Aufklärung durch einen Arzt über die wesentlichen Umstände des Tests auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 verzichten Sie.
  • Sollten Sie diese Zustimmung nicht erteilen oder wünschen eine Aufklärung über die wesentlichen Umstände des Tests auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, kontaktieren Sie bitte unser Fachpersonal zur Verabredung eines mündlichen Aufklärungsgesprächs. Bitte beachten Sie: Der Test und die anschließende Bereitstellung des Testergebnisses können in diesem Fall erst nach Durchführung des Aufklärungsgesprächs erfolgen.

Erklärung zur wirtschaftlichen Aufklärung/Kostentragung

  • Mit Ihrer Registrierung und Zustimmung wünschen Sie ausdrücklich die Durchführung eines Test auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Ihnen wurde zur Kenntnis gebracht, dass eine Übernahme der Kosten durch einen Dritten, insbesondere durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung, möglicherweise nicht gesichert ist und dass insoweit die Bedingungen Ihrer Krankenversicherung gelten. Ihnen ist bekannt, dass gesetzlich Krankenversicherte gegen ihre Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglicherweise einen Sachleistungsanspruch auf Durchführung des Test haben, die GKV die Kosten der Durchführung dieses Tests jedoch nicht erstattet.
  • POC-Antigen-Tests, sogenannte Bürgertestungen für asymptomatische Personen nach § 4a Testverordnung, sind für den Bürger kostenfrei.

Mit der Registrierung auf unserem elektronischen Portal oder Registrierung in der Teststation stimmen Sie der Durchführung des Tests durch unsere Organisation nach den Vorschriften der „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)“ in der jeweils geltenden Fassung zu.

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