Erste Hilfe für Führerscheinbewerber

Grundvoraussetzung zum Erlangen des Führerscheins ist gemäß Fahrerlaubnisverordnung §19 ein Nachweis über die Teilnahme an einem sogenannten Erste-Hilfe-Kurs. Der Kurs richtet sich an Führerscheinanwärter aller Klassen sowie zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Hier werden umfangreichere Kenntnisse in Erste-Hilfe-Situationen vermittelt und geübt.

 

In 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten werden umfangreichere Kenntnisse in Erste-Hilfe-Situationen vermittelt.

Kursinhalte

Thematisiert und praktisch geübt werden, u.a.

 

• Gesetzliche Bestimmungen zur Hilfeleistung
• die Rettungskette
• das richtige Verhalten an einem Unfallort
• Absichern einer Unfallstelle
• Wundversorgung
• Erkennen und Maßnahmen von Brüchen
• Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit
• Atem- u. Kreislaufstillstand
• Herz-Lungen-Wiederbelebung

 

Das theoretisch erlernte Wissen wird in praktischen Übungen trainiert und gefestigt, um wichtige Maßnahmen zu beherrschen und im Notfall schnell und richtig handeln zu können.
Unsere Erste-Hilfe-Kurse für Fahrschüler entsprechen der Fahrerlaubnisverordnung § 19 FeV.

Kursinformationen

Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Kosten: Die Kursgebühr beträgt 55,00 € pro Teilnehmer
Kursort: Aktuelle Termine und Standorte entnehmen Sie bitte der Übersicht.

Wir sind anerkannt als ermächtigte Ausbildungsstelle für die Aus- und Fortbildung in der Erste Hilfe gem. § 26 DGUV mit der Kennziffer 8.1758 durch die Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, somit auch als amtlich anerkannte Stelle für die Schulung in Erster-Hilfe gem. § 68 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Interessiert?

Diesen und viele weitere Kurse bieten wir dir durch kompetente und fachmännische Schulungen deutschlandweit an. 

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