Erste Hilfe für Führerscheinbewerber
Grundvoraussetzung zum Erlangen des Führerscheins ist gemäß Fahrerlaubnisverordnung §19 ein Nachweis über die Teilnahme an einem sogenannten Erste-Hilfe-Kurs. Der Kurs richtet sich an Führerscheinanwärter aller Klassen sowie zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Hier werden umfangreichere Kenntnisse in Erste-Hilfe-Situationen vermittelt und geübt.
In 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten werden umfangreichere Kenntnisse in Erste-Hilfe-Situationen vermittelt.