Erste Hilfe für Betriebe & Unternehmen

Es ist wichtig, dass Mitarbeiter in Unternehmen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf Erste Hilfe verfügen, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können. Jedes Unternehmen hat laut §26 Vorschrift 1 dafür Sorge zu tragen, dass genügend Ersthelfer, jedoch mindestens 10% der Mitarbeiter zur Verfügung stehen und innerhalb von 2 Jahren in Erste Hilfe fortgebildet werden. Die Vorschriften für die Erste Hilfe im Betrieb sind in der DGUV Grundsatz 304-001 geregelt. Ein Team von Ersthelfern, das regelmäßig geschult ist, kann dazu beitragen, dass im Notfall schnelle und professionelle Hilfe geleistet wird und somit das Risiko von bleibenden Schäden oder sogar Todesfällen minimiert wird.

 

Wenn Sie Interesse an einer Erste Hilfe-Ausbildung für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir bieten bundesweite Erste-Hilfe-Kurse an, die den Vorgaben der Unfallversicherungsträger entsprechen und von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannt sind. Gerne kommen wir auch in Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung, um vor Ort die Seminare durchzuführen.

 

Sprechen Sie uns an.

Erste Hilfe Ausbildung für Betriebliche Ersthelfer

Weil nichts schlimmer ist, als gar nichts zu tun, erlernen Sie in unserem Kurs, wie sie mit einfachen Mitteln sinnvoll helfen können.

Kursinhalte

In insgesamt 9 Unterrichtseinheiten werden u.a. folgende Themen vermittelt:

• Vorgehensweise am Notfallort
• Absetzten eines Notrufs
• Stabile Seitenlage
• Herz-Lungen-Wiederbelebung
• Maßnahmen bei Verletzungen
• Maßnahmen bei akuten Erkrankungen
• Gefahren in Ihrem Betrieb
• uvm.



Kursinformationen

Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Kosten: Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer. Gegebenenfalls ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
Kursort: Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen führen wir diesen Kurs auch gerne in Ihrem Unternehmen durch.

Wir sind anerkannt als ermächtigte Ausbildungsstelle für die Aus- und Fortbildung in der Erste Hilfe gem. § 26 DGUV mit der Kennziffer 8.1758 durch die Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, somit auch als amtlich anerkannte Stelle für die Schulung in Erster-Hilfe gem. § 68 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Fortbildung für Betriebliche Ersthelfer

Um betrieblicher Ersthelfer zu bleiben, müssen Sie Ihr Wissen in einer Fortbildung für Betrieblicher Ersthelfer, welches ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten umfasst, alle 2 Jahre auffrischen bzw. ergänzen.

Kursinhalte

In insgesamt 9 Unterrichtseinheiten werden u.a. folgende Themen vermittelt:

• Vorgehensweise am Notfallort
• Absetzten eines Notrufs
• Stabile Seitenlage
• Herz-Lungen-Wiederbelebung
• Maßnahmen bei Verletzungen
• Maßnahmen bei akuten Erkrankungen
• Gefahren in Ihrem Betrieb
• uvm.



Kursinformationen

Dauer: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Kosten: Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer. Gegebenenfalls ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
Kursort: Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen führen wir diesen Kurs auch gerne in Ihrem Unternehmen durch.

Wir sind anerkannt als ermächtigte Ausbildungsstelle für die Aus- und Fortbildung in der Erste Hilfe gem. § 26 DGUV mit der Kennziffer 8.1758 durch die Qualitätssicherungsstelle Erste-Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, somit auch als amtlich anerkannte Stelle für die Schulung in Erster-Hilfe gem. § 68 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Interessiert?

Diesen und viele weitere Kurse bieten wir dir durch kompetente und fachmännische Schulungen deutschlandweit an. 

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