Erste Hilfe für Betriebe & Unternehmen
Es ist wichtig, dass Mitarbeiter in Unternehmen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf Erste Hilfe verfügen, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können. Jedes Unternehmen hat laut §26 Vorschrift 1 dafür Sorge zu tragen, dass genügend Ersthelfer, jedoch mindestens 10% der Mitarbeiter zur Verfügung stehen und innerhalb von 2 Jahren in Erste Hilfe fortgebildet werden. Die Vorschriften für die Erste Hilfe im Betrieb sind in der DGUV Grundsatz 304-001 geregelt. Ein Team von Ersthelfern, das regelmäßig geschult ist, kann dazu beitragen, dass im Notfall schnelle und professionelle Hilfe geleistet wird und somit das Risiko von bleibenden Schäden oder sogar Todesfällen minimiert wird.
Wenn Sie Interesse an einer Erste Hilfe-Ausbildung für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir bieten bundesweite Erste-Hilfe-Kurse an, die den Vorgaben der Unfallversicherungsträger entsprechen und von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannt sind. Gerne kommen wir auch in Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung, um vor Ort die Seminare durchzuführen.
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