Datenschutzhinweise
SARS-CoV-2-Virus, Corona-Virus Test, PoC-Antigen-Test
Sie oder der Proband, für den Sie als Sorgeberechtigter, als gesetzlicher Vormund oder als rechtlicher Betreuer handeln, möchten an einem Test auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bzw. Corona-Virus mittels eines Antigen-Schnelltests („Antigentest“) teilnehmen.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Test ist die AID ONE academy GmbH.
Die Datenschutzerklärung können Sie unserer Internetplattform entnehmen.
Untersuchung der Abstrichprobe und Testergebnisse
Probanden erteilen einen Auftrag an AID ONE zur Erbringung der organisatorischen, logistischen, IT-Dienstleistungen und Untersuchung der Abstrichprobe auf das SARS-CoV-2-Virus.
Die Abstrichprobe wird ausschließlich verwendet, um den spezifischen SARS-CoV-2 Test durchzuführen. Eine abweichende Nutzung, beispielsweise für humangenetische Untersuchungen, ist ausgeschlossen.
Der Test kann zu folgenden Ergebnissen führen:
- Negativer SARS-CoV-2 Befund: Es konnte keine SARS-CoV-2-spezifische RNA bzw. keine SARS-CoV-2-Viruspartikel (Antigene) in der aktuellen Abstrichprobe nachgewiesen werden. Eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ist mit der angewandten Methode in der untersuchten Probe damit aktuell nicht belegbar. Ein erhöhtes Infektionsrisiko für Dritte ist aktuell nicht erkennbar. Es kann jedoch sein, dass sich eine Infektion noch nicht ausreichend ausgebreitet hat, bzw. die Menge des Erregers in der gewonnenen Abstrichprobe für einen Nachweis zu gering und deswegen in der vorliegenden Probe noch nicht feststellbar war.
- Positiver SARS-CoV-2 Befund: Es konnte SARS-CoV-2-spezifische RNA bzw. SARS-CoV-2-Viruspartikel (Antigene) in der Abstrichprobe nachgewiesen werden. Damit ist eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. Es besteht ein relevantes Infektionsrisiko für Kontaktpersonen und Schutzmaßnahmen (Quarantäne bzw. Isolation) müssen unmittelbar vorgenommen und mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden.
- Fehlgeschlagen (technisch): Die aktuelle Abstrichprobe war nicht auswertbar. Mögliche Ursache ist eine nicht-ausreichende Probenqualität. Wir empfehlen kurzfristig eine erneute Probenentnahme.
- Analyse fehlgeschlagen: Eine Analyse war aus technischen Gründen (zum Beispiel einem Gerätefehler) nicht möglich und die Probe ist verloren, ohne dass wir ein aussagekräftiges Ergebnis herstellen konnten. Wir bitten um erneute Probe und werden die Analyse schnellstmöglich kostenfrei wiederholen.
Durchführung der Tests und die Erfüllung damit verbundener Meldepflichten
Für die Durchführung der Tests und die Erfüllung damit verbundener Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz werden die Abstrichprobe und die daraus gewonnenen Analysedaten (einschließlich Gesundheitsdaten) verarbeitet. Zudem müssen Probanden folgende Angaben zwingend machen:
• Vorname, Nachname
• Anschrift
• Geburtsdatum
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse (bereits bei der Registrierung verpflichtend anzugeben)
Ohne diese Angaben, können die Tests nicht erbracht werden. Es steht Probanden aber frei, an den Tests nicht teilzunehmen. Die Verarbeitung der zuvor genannten personenbezogenen Daten einschließlich Gesundheitsdaten zum Zweck der Durchführung der Tests erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung der Probanden gemäß Art: 6 Abs. 1 a); Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO. Verarbeitungen zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten erfolgen auf Basis von Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO i.V.m. §§ 6 bis 9 Infektionsschutzgesetz.
Digital verifizierbares Testergebnis
Probanden haben die Möglichkeit, die Echtheit ihres Befundes verifizieren zu lassen. Hierbei werden die Daten mittels der Anwendung ePassGo durch die eGuest & ePassGo GmbH, Heinrich-Heine-Gärten 19d, 40549 Düsseldorf verarbeitet und können durch jede Person mittels der App „Einlasspunkt“ elektronisch verifiziert werden. Die Verarbeitung der zuvor genannten Angaben erfolgt auf Basis einer Einwilligung der Probanden gemäß Art. 6 Abs.1 a); Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO).
Empfänger der personenbezogenen Daten
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, falls Probanden dem ausdrücklich zugestimmt haben, die Weitergabe gesetzlich erlaubt ist oder eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht. Im Einzelnen:
- Im Fall eines positiven SARS-CoV-2 Befundes wird das Testergebnis von AID ONE unter Nennung des Probandennamens, der Kontaktdaten, des Geburtsdatums, des Geschlechts und Informationen zum Testverfahren an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Anschließend informiert dieses – ohne unmittelbar identifizierende personenbezogene Daten zu übermitteln – die zuständige Landesbehörde, welche auch das Robert Koch-Institut informiert (gemäß Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO in Verbindung mit §§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1; 7 Absatz 1 Satz 1; 8 Absatz 1 Nr. 2; 9 Absatz 1, 2 und 3; 11 Absatz 1 und 3 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 1 Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus). Das zuständige Gesundheitsamt setzt sich im Falle eines positiven Tests zwecks Ergreifung weiterer Maßnahmen mit den Probanden in Verbindung.
- Probanden können ein negatives sowie ein positives Testergebnis mittels ePassGo abrufen. Im Falle eines positiven Tests werden Probanden vom Gesundheitsamt kontaktiert, welches mit ihnen die weiteren Schritte bespricht. Ein positives Testergebnis wird jedoch erst dann in ePassGo freigeschaltet, nachdem das Gesundheitsamt informiert wurde.
- AID ONE nutzt Dienstleistungen Dritter, z.B. IT-Dienstleister, welche unsere Systeme warten sowie Datenzentren, die solche Systeme hosten. Diese Drittanbieter werden als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO betrachtet. Die Auftragsverbeiter wurden sorgfältig ausgewählt, sind vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzgesetze verpflichtet, unterliegen den Anweisungen von und der regelmäßigen Überwachung durch AID ONE und dürfen die personenbezogenen Daten, die sie erhalten, nur zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben verwenden. Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb Deutschlands, der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, wo die Bestimmungen der DSGVO gelten. Wenn sich jedoch ein Auftragsverarbeiter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums befindet, übermittelt AID ONE Ihre personenbezogenen Daten möglicherweise in ein sogenanntes Drittland, in dem die DSGVO-Bestimmungen nicht gelten; vorausgesetzt, dass außerdem entweder (1) die Europäische Kommission entschieden hat, dass ein solches Drittland bereits ein angemessenes Datenschutzniveau bietet, oder (2) das AID ONE angemessene Schutzmaßnahmen mit dem Auftragsverarbeiter ergreift; z. B. durch den Abschluss DSGVO-konformer sogenannter „Standardvertragsklauseln“, einschließlich – je nach Fall – ergänzender Klauseln, die zusätzliche Schutzmaßnahmen enthalten. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, eine Kopie der „Standardvertragsklauseln“ anzufordern. Wenden Sie sich dazu bitte an AID ONE. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum.
- Falls eine Gemeinsame Verantwortlichkeit mit einer Institution besteht und die Probenentnahme von einem Arzt begleitet wird, erhält der jeweilige Arzt vollen Einblick in alle Personenbezogenen Daten des Probanden, einschließlich der Gesundheitsdaten und Testergebnisse (Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO).
Speicherdauer der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten der Probanden einschließlich der Gesundheitsdaten, des Testergebnisses und der Abstrichprobe werden grundsätzlich nur solange aufbewahrt bzw. gespeichert, wie es erforderlich ist, um den gesetzlichen Pflichten (z.B. aus dem Infektionsschutzgesetz) nachzukommen und effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere um ein Infektionsrisiko für Kontaktpersonen so weit wie möglich auszuschließen oder zumindest zu minimieren. Im Einzelnen:
- Die personenbezogenen Daten der Probanden, einschließlich der Gesundheitsdaten und des Testergebnisses, werden im Fall eines negativen Befunds 3 Monate und im Fall eines positiven Befunds 6 Monate nach Bekanntgabe des letzten Testergebnisses gespeichert. Wenn sich der Proband innerhalb dieser 3 bzw. 6 Monate zu keinem weiteren Test anmeldet, werden die zuvor genannten Daten gelöscht. Meldet sich der Proband dagegen innerhalb der 3 bzw. 6 Monate zu einem weiteren Test an, so beginnt die neue 3- bzw. 6-Monatsfrist ab Bekanntgabe des letzten Testergebnisses erneut zu laufen.
- Darüber hinaus ist AID ONE nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem Kreditwesengesetz und dem Geldwäschegesetz verpflichtet, bestimmte Dokumente, wie z.B. Rechnungen für die Dauer von 6 bis 10 Jahren aufzubewahren.
Datenschutzhinweis zur Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts
Sie möchten die Corona Warn App („App“) des Robert Koch Instituts („RKI“) zum Abruf Ihres Testergebnisses eines Antigentests verwenden. Um Ihr Testergebnis über die App abrufen zu können ist es notwendig, dass Ihr Testergebnis von der Teststelle an das Serversystem des RKI übermittelt wird. Verkürzt dargestellt erfolgt dies, indem die Teststelle Ihr Testergebnis, verknüpft mit einem maschinenlesbaren Code, auf einem hierfür bestimmten Server des RKI ablegt. Der Code ist Ihr Pseudonym, weitere Angaben zu Ihrer Person sind für die Anzeige des Testergebnisses in der App nicht erforderlich. Sie können die Anzeige des Testergebnisses jedoch für sich durch Angabe Ihres Namens, Vornamens und Geburtsdatums personalisieren lassen. Der Code wird aus dem vorgesehenen Zeitpunkt des Tests und einer Zufallszahl gebildet. Die Bildung des Codes erfolgt, indem die vorgenannten Daten so miteinander verrechnet werden, dass ein Zurückrechnen der Daten aus dem Code nicht mehr möglich ist. Sie erhalten eine Kopie des Codes in der Darstellung eines QR Codes, der durch die Kamerafunktion Ihres Smartphones in die App eingelesen werden kann. Alternativ können Sie den pseudonymen Code auch als Internetverweis erhalten („App Link“), der von der App geöffnet und verarbeitet werden kann. Nur hierdurch ist eine Verknüpfung des Testergebnisses mit Ihrer App möglich. Mit Ihrer Einwilligung können Sie dann Ihr Testergebnis mit Hilfe der App abrufen. Ihr Testergebnis wird automatisch nach 21 Tagen auf dem Server gelöscht. Wenn Sie mit der Übermittlung Ihres pseudonymen Testergebnisses mittels des Codes an die App Infrastruktur zum Zweck des Testabrufs einverstanden sind, bestätigen Sie dies bitte gegenüber den Mitarbeitern der Teststelle. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund der vorhandenen Pseudonymisierung eine Zuordnung zu Ihrer Person nicht erfolgen kann und daher eine Löschung Ihrer Daten erst mit Ablauf der 21 tägigen Speicherfrist automatisiert erfolgt. Einzelheiten hierzu finden Sie zudem in den »Datenschutzhinweisen« der Corona Warn App des RKI. “
*Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, besprechen Sie die Nutzung der App bitte mit Ihren Eltern oder Ihrer sorgeberechtigten Person.
Stand 21.12.2021